Sportkreis Offenbach e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Landessportbund Hessen

Der Landessportbund Hessen (LSBH) ist die Vereinigung aller hessischen Sportvereine und -verbände mit rund 2,1 Mio. Mitgliedern. Er vertritt als Dachorganisation der mehr als 7.400 Sportvereine, die ein flächendeckendes Sportangebot garantieren, die Interessen des Sports in Hessen.

Der LSBH gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des LSBH-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt.

Folgende Zuschussmöglichkeiten im Rahmen der Förderprogramme des Landessportbundes Hessen bestehen:

  • Beschäftigung von Übungsleiter*innen (ÜL)
  • Beschäftigung von Jugendleitern*innen (JL)
  • Beschäftigung von Vereinsmanagern*innen (VM)
  • Investitionszuschüsse - Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Die folgenden Voraussetzungen müssen für eine Bezuschussung durch den LSBH erfüllt sein:
  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren                                                                                                                (für die Bezuschussung von Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen und Vereinsmanager'innen gilt diese Frist nicht)
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Die aktuellen Richtlinien für Investitionszuschüsse finden Sie hier.

Über die untenstehenden Links erhalten Sie weitere Informationen zu den jewiligen Bezuschussungsmöglichkeiten sowie den entsprechenden Ansprechpartnern:

Beschäftigung von Übungsleiter*innen, Jugendleitern*innen und Vereinsmanagern*innen
Invesitionszuschüsse für Baumaßnahmen und langlebige Sportgeräte