Land Hessen
Förderung vereinseigener Sportanlagen durch das Land Hessen
Die Förderung vereinseigener Sportanlagen erfolgt nach den "Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau". Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Turn- und Sportverein, der in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen, als gemeinnützig anerkannt und Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) ist. Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein
sportfachlicher Bedarf vorliegt. Mit der Zuwendung muss die
Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Vorhaben dürfen
erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.
Folgende Förderprogramme des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege bestehen:
- Fördermaßnahme "Weiterführung der Vereinsarbeit"
- Fördermaßnahme "Vereinseigener Sportstättenbau"
- Sonderinvesitionsprogramm "Sportland Hessen"
- "SWIM & SWIMplus" - Programm zum Erhalt und zur Förderung einer modernen Bäderlanschaft
Alle Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und Zuschussmöglichkeiten des Hessichen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier.
Förderprogramm #deinEhrenamt (Antragstellung wieder möglich)
Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise,
schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckungen bei neuen Aufgaben.
Ob Sport, Jugend, Kultur, Umweltoder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme
zu kennen und zu nutzen.
Über die Plattform #deinEhrenamt haben Vereine die Möglichkeit, Anträge für Förderprogramme
zu stellen und weitere Informationen diesbezüglich zu erhalten. Zur Plattform #deinEhrenamt gelangen Sie hier.